Hauswirtschaft (2BFH) – Maria-von-Linden-Schule

Zweijährige Berufsfachschule für Hauswirtschaft (2BFH)

 Zweijährige Berufsfachschule für Hauswirtschaft (2BFH)Das Ziel ist interessierten und begabten Schülerinnen und SChülern eine berufliche Grundbildung und die Fachschulreife, die der Mittleren Reife gleichgestellt ist, zu vermitteln.

Die zweijährige Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt Hauswirtschaft und Ernährung ermöglicht nach dem erfolgreichen Abschluss den Zugang zu weiterführenden Schulen, z.B. Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, und zu qualifizierten Berufsausbildungsgängen, insbesondere im hauswirtschaftlich-pflegerischen und im sozialpädagogischen Bereich.

Zur Ergänzung ihrer schulischen Kenntnisse nehmen unsere Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Praktika teil.

 

Ansprechpartner:

Abteilungsleiter Herr Ishaq
Telefon 07321 321-7800
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 

  • Mit dem Besuch der zweijährigen Berufsfachschule wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
  • Das erste Jahr wird gemeinsam mit den Klassen des AV (Ausbildungsvorbereitung) unterrichtet.
  • Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
  • Schulgeld wird nicht erhoben.
  • Ein Zuschuss zu anfallenden Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule wird gewährt.

Folgende Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt werden:

1. der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs, oder

2. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, oder

3. das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf oder

4. der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.

Bei Abgängern der Gemeinschaftsschule müssen für die Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.

Schüler, die auf Grund eines Versetzungszeugnisses oder Abgangszeugnisses der Klasse 8 eines achtjährigen Gymnasiums,auf Grund eines Abgangszeugnisses der Klasse 9 eines neunjährigen Gymnasiums, der Realschule oder der Gemeinschaftsschule in die Berufsfachschule aufgenommen wurden, erwerben mit der Versetzung in die zweite Klasse einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.

 

Die Anmeldung erfolgt über das BewO:

bewo.kultus-bw.de

 

Sollten sich mehr Schülerinnen oder Schüler anmelden als die Schule aufnehmen kann, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Anmeldung muss bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Für eine persönliche Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.